Finanzamtsbestätigung -Hol dir dein Geld zurückHolen Sie sich Ihr Geld zurück. Ihr Mitgliedsbeitrag ist von der Steuer absetzbar
Wussten Sie, dass Gewerkschaftsbeiträge von der Lohnsteuer voll absetzbar sind?! Und zwar als Werbungskosten. Wird der Mitgliedsbeitrag selbst eingezahlt – und nicht direkt von Ihrem Betrieb bzw. Ihrer zuständigen Pensionsverrechnungsstelle abgezogen, kann er bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden. In diesem Fall kann das Finanzamt eine Bestätigung über die geleisteten Gewerkschaftsbeiträge von Ihnen verlangen. Bisher wurden diese Bestätigungen von der Gewerkschaft vida per Post auf Anfrage verschickt. Abgerufen werden können die Finanzamtsbestätigungen für die letzten fünf Jahre. Die Bestätigung für 2013 wird ab Mitte Jänner 2014 abrufbar sein. LinktippAktualisiert (Donnerstag, den 27. März 2014 um 09:09 Uhr) Pensionskonto neu -was man wissen sollte
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